Statut für die Fachgruppe Paeonien

Beschlossen auf der Jahresversammlung der Fachgruppe am 15. Mai 2004 in Bad Abbach.


Die Fachgruppe untersteht der Satzung der GdS; diese Arbeitsordnung beruft sich auf § 9.1 der GdS-Satzung und wird von den GdS-Mitgliedern der Fachgruppe mehrheitlich beschlossen. Über Änderungen (schriftlich zu beantragen) wird jeweils anlässlich der Wahlen des Fachgruppenleitungsteams abgestimmt.


Zweck der Fachgruppe

Zweck der Fachgruppe ist die Förderung und Verbreitung von Pfingstrosen, ihre optimale Pflege, Vermehrung, Erhaltung und Zucht sowie die Wissensvermittlung über Anwendung im Garten.


Leitung der Fachgruppe

Die Fachgruppe wird von einem Leitungsteam ehrenamtlich geleitet, bestehend aus:

- dem Fachgruppenleiter

- einem Stellvertreter

- einem Kassenführer

- zwei Beiräten

Das Leitungsteam wird durch die GdS-Mitglieder der Fachgruppe jeweils für drei Jahre gewählt. Gleichzeitig wird ein Kassenprüfer gewählt. Der Termin für diese Wahlen wird mit dem Jahresprogramm bekannt gemacht. Die nächste Wahl findet im Mai 2004 statt.

Das Leitungsteam führt regelmäßig E-Mail-Konferenzen durch, in der anstehende Probleme erörtert werden.

Das Leitungsteam ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Konferenz teilnehmen. Entscheidungen trifft das Leitungsteam mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Fachgruppenleiters doppelt.


Aufgaben des Leitungsteams

- Das Veranstaltungsprogramm nach den Wünschen und Anregungen der Mitglieder planen, gestalten und jährlich bekannt machen,

- Über die Verwendung der Einnahmen zum Nutzen der Fachgruppe beraten und entscheiden und einen Haushaltsplan für das jeweils kommende Jahr aufstellen,

- kalenderjährlich der Fachgruppe nach Kassenprüfung einen Kassenbericht vorlegen,

- Kontakt mit der GdS halten und Veranstaltungshinweise für den ‘Staudengarten’ erstellen,

- Mitglieder für die GdS werben,

- das Tagungslokal organisieren,

- eine Fachgruppen-Mitgliederliste führen


Verwendung der Einnahmen

Mittel der Fachgruppe dürfen nur zum Wohle und Nutzen der Fachgruppe verwendet werden, wie Honorare und Spesen (Fahrtkosten, Übernachtung und Bewirtung) für Referenten, Mitgliedsbeiträge für andere Verbände, Anschaffung von nötigen Gerätschaften für Diavorträge, Porto, Büromaterial.

Bis zu einem Rahmen von 200,- Euro kann der Fachgruppenleiter solche Ausgaben eigenständig gegen Beleg tätigen bzw. veranlassen. Über darüber hinausgehende Ausgaben entscheidet das Leitungsteam.

Der Kassenführer erstattet ausgelegte Beträge nur gegen korrekten Beleg. Belege über 200,- Euro müssen von Mitgliedern des Leitungsteams abgezeichnet werden.

Kein Mitglied des Leitungsteams erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Vergütung.

Fachgruppenmitglieder, die einen abendfüllenden Vortrag vor der Fachgruppe halten, erhalten als Aufwandsentschädigung 50,- Euro.

Referenten, die nicht aus dem Kreis der Fachgruppe stammen, darf der Fachgruppenleiter bis zu einem Betrag von 200,- Euro (für Honorar und Spesen) selbständig verpflichten. Bei darüber hinausgehenden Honorarforderungen berät und entscheidet das Leitungsteam.


Unkostenbeitrag

Für die Mitgliedschaft in der Fachgruppe wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Dieser Unkostenbeitrag beträgt für das Jahr 2004 5,00 Euro für Mitglieder der Gesellschaft der Staudenfreunde e.V.. Für Nicht-GdS-Mitglieder beträgt der Beitrag 20,00 Euro jährlich.


Mitglieder der Fachgruppe

Stimmberechtigt bei der Wahl des Fachgruppenleitungsteams, Entgegennahme des Kassenberichts und Entlastung des Kassenwarts sind die GdS-Mitglieder.

Bei allen anderen Beratungen und Abstimmungen sind alle Fachgruppenmitglieder stimmberechtigt, die ihren Unkostenbeitrag entrichtet haben.

Wenn eine Person den Interessen der Fachgruppe und/oder der GdS zuwider handelt, sich Eigentum der Fachgruppe aneignet oder veruntreut oder Unfrieden stiftet, ist eine beschlußfähige Mehrheit der Mitglieder der Fachgruppe auf der Jahresversammlung berechtigt, von dieser Person das Fernbleiben von den Fachgruppen-Veranstaltungen zu verlangen.


Inkrafttreten

Die Arbeitsordnung tritt durch Beschluss der GdS-Mitglieder des Fachgruppentreffens am 14./15. Mai 2004 in Kraft.


Ergänzungen nach Anträgen auf der Jahreshauptversammlung in Bad Abbach, 15. Mai 2004:

Nachtrag 1)

Die aktuellen Rundbriefe der Fachgruppe „Päonien“ auf der von der Fachgruppe finanzierten Website www.paeonia.de sollen nur noch für Mitglieder der Fachgruppe einsehbar sein, die ihren Beitrag bezahlt haben.

Begründung: Im Zeitraum 2001 bis 2004 ist die Website ausreichend bekannt gemacht worden, insgesamt waren auf www.paeonia.de 17.760 Besucher seit März 2001. Der Rundbrief wurde innerhalb von 6 Monaten nach Erscheinen online je über 600x abgerufen (2/2002 626x, 1/2003 630x, 1/2004 696x bis 14.05.2004). Gleichzeitig betrug die Anzahl zahlender Mitglieder im Jahre 2003 33, im Jahre 2004 per 14.05.2004 21 zzgl. der Mitglieder, die bei Herrn Tetzlaff bezahlt haben. Um die ausreichende Bekanntheit der Fachgruppe und ihres Rundbriefes für eine stärkere Finanzkraft der Fachgruppe zu nutzen, sollten mehr zahlende Mitglieder gewonnen werden. Das soll ab sofort durch einen Paßwort-Schutz der entsprechenden Seite für den Zeitraum von 6 - 12 Monaten gewährleistet werden. Alle älteren Rundbriefe und alle weitergehenden Informationen bleiben davon unberührt.



Nachtrag 2)

Einträge in die Bezugsquellenliste „Deutschland“ auf der von der Fachgruppe finanzierten Website www.paeonia.de, (gleichlautend auch zu sehen auf den privat finanzierten Websites www.paeon.de, www.pfingstrosen.org, www.pfingstrosen.net, www.mudan.de, www.paeo.de) soll nur noch für zahlende Mitglieder der Fachgruppe möglich sein.

Begründung: Die Bezugsquellenliste macht bisher kostenlos Werbung für 30 kommerzielle Anbieter in Deutschland, von denen nur wenige auch zur Finanzierung der Fachgruppe beitragen. Durch die Erhebung einer Jahresgebühr für den Eintrag in diese Liste kann die Finanzkraft der Fachgruppe gestärkt werden. Die Jahresgebühr soll dem Mitgliedsbeitrag für Betriebe entsprechen.



Nachtrag 3)

Mitgliedschaft von Betrieben

Für Betriebe soll ein Unkostenbeitrag erhoben werden, der von denen von Privatleuten abweicht. Vorschlag: 40 Euro jährlich. Als Entschädigung werden Betriebe in die Bezugsquellenliste „Deutschland“ auf der von der Fachgruppe finanzierten Website www.paeonia.de aufgenommen und erhalten vergünstigt ein Kontingent Jahrbücher der Fachgruppe „Paeonien“, die ab 2004 jährlich erscheinen.